Nach zähen Verhandlungen konnte endlich eine tragfähige Einigung herbeigeführt werden Meranischer Erbfolgestreit endlich beendet.

1260, 14. Dezember. (Langenstadt) Endlich wurde der schon über zehn Jahre lang andauernde Streit der Schwäger des verstorbenen Herzogs Otto VIII. von Meranien mit den Bamberger Bischöfen beigelegt. Im Februar 1249 hatte Bischof Heinrich I. von Bamberg die Grafschaft und das Landgericht in seinem Bistum, ein Drittel des Hauptsmoorwaldes, sowie die Burgen Giech, Niesten und Lichtenfels zu seinen Tafelgütern einziehen lassen. In der Folge konnte der Bischof mehrere Verbündete im Kampf gegen die Meranischen Erben gewinnen, darunter Graf Hermann von Henneberg, Wolfram von Zabelstein, Herdegen von Gründlach, Heinrich von Tann, Hilpolt von Hilpoltstein sowie Albert und Eberhard von Aurach.

Am 4. Juni 1250 kam es zu einem teilweisen Vergleich zwischen den streitenden Parteien. Ein in Würzburg tagendes Schiedsgericht sprach dem Bamberger Bischof das Eigentum und die Lehensherrschaft über die Herrschaft Giech zu; allerdings mußten die Grafen von Truhendingen mit derselben belehnt werden. Die Herrschaft Plassenberg sollte den Grafen von Orlamünde unangefochten bleiben.

Trotz dieses Schiedsspruches dauerten die Auseinandersetzungen vor allem zwischen den Orlamündern und Bamberg weiter fort, bis sich der 1257 neu gewählte Bischof Berthold um eine endgültige Beilegung derselben bemühte. Ein nun in Langenstadt tagendes Schiedsgericht kam schließlich am vergangenen Dienstag zu dem Entschluß, daß die Grafen von Orlamünde die im Verlauf des Streites eroberte Burg Rosenberg samt Kronach an den Bamberger Bischof zurückgeben sollten. Wegen des Halsgerichtes zu Stadtsteinach wurde den Orlamündern aufgetragen zu beweisen, daß sie dasselbe vom Reich zu Lehen erhalten haben. Wegen der Dörfer Fichtach, Buch und Purbach, welche der Bischof beansprucht, sollen die Grafen von Orlamünde durch den Eid von sieben Männern ihren rechtmäßigen Besitz beweisen. Dasselbe wurde auch bezüglich der Burg auf dem Plassenberch vereinbart.


Harald Stark