Kurfürst Albrecht Achilles, Kupferstich aus dem 17. Jahrhundert (Quelle: Wikipedia)

Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg errichtet sein Testament

1473, 24. Feb. In einer Erbverfügung, der sogenannten Dispositio Achillea, hat Kurfürst Albrecht von Brandenburg die Unteilbarkeit der zollerischen Erblande festgeschrieben. Er bestimmte, daß in allen Brandenburgischen Ländern gleichzeitig nie mehr als drei regierende Herren sein sollten: Ein Kurfürst in der Mark Brandenburg und zwei Markgrafen in den beiden fränkischen Fürstentümern. Dabei solle die Kurmark stets ungeteilt dem ältesten Sohn zukommen; die fränkischen Lande aber - allenfalls zweigeteilt - an die jüngeren Söhne fallen. So wird nach dem Tode des Markgrafen dessen ältester Sohn Johann Kurfürst in Brandenburg werden, während sich dessen jüngere Brüder Friedrich und Siegmund sich die Regierung in Franken teilen müssen.


Harald Stark