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StA. Bamberg
C 7/IIb, Nr.
103
Amt
und Berg Thierstein
Anno
1752
Das Amt hat
nebst denen incorporierten Dorffschafften, Hammer-Güthern und Einöden,
mehrerntheils einen kalten und sehr nassen und übrigens einen sand-
und grießigten Boden, liegt außer denen Landstraßen
und hat keine andere Nahrung, alß daß sich die Leuthe von
Feldbau ernähren. Wird von Wildpreth aus der maßen geplaget,
auch denen armen Bürgern das bürgerl. Gewerbe durch die Thiersheimer,
uff denen incorporirten Dorffschaften und Neuerrichteten Zapffenschencken,
mit Überführung des Biers sehr geschwächet. Hat das gantze
Amt in der Circumferenz 36.269 Schritt, nach der alten, aber wenigen
Beschreibung gränzet es mit Wunsiedel, Thiersheim, Hohenberg, Selb
und Marckleuthen und hat keine Strittbarkeiten. Wird das Richter-Amt
und Försterey durch Johann Wilhelm Öchßlern, die Steuer-Einnahme
von Sebastian Landgrafen versehen. Hat auch im gantzen Amt das Wunsiedler
Getraidt Maas und allerhand geringe Geld-Sorten und gehet in Handel
und Wandel alles nach der fränkischen Währung.
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Marck Thierstein,
liegt eine Meil Wegs von Wunsiedel und eine Meile von Selb |
Neuenreuth liegt
¾ Stunden von Thierstein und ¼ Stunde von Thiersheim. |
Territorium |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Jus Episcopale und Kirchen |
Gnädigster Herrschaft |
Ist nach Thiersheim gepfarrt |
Gemein-Herrschaft |
Bürgermeister und
Rath |
Gnädigster Herrschaft |
Vogthey |
Ist ein Richteramt |
Vogthey nach Thierstein |
Häuser |
Ein Pfarr- und Schulhauß,
50 Häuser, 1 Brau-Hauß, 1 Frohn-este, 1 Hirthhauß,
dann 2 Häußer uffm Pfannenstiel, die Hohen-mühl
nebst einem Häuslein. |
11
Häuser incl. 2 Sölden,
1 adel.
Waldenfelsischer Hof
1 Hirtenhaus |
Jagden |
Gnädigser Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Kirchweyhen und dessen
Schutz |
Zwey, alß 1. den
3. Pfingstfeiertag, die 2. Simon et Judea; Gnädigste Herrschaft |
die
1. Johanni
die 2. Michaeli |
Zoll |
In hiesiger Zollstatt |
bishero nach Thiersheim,
künff-tig aber hieher, wohin sie gehören. |
Steuerfuß |
alß
des ganzen Orths:
1481 ¼
fl. und
29 6/8 fl. die Hohenmühl. |
376 5/8 fl. |
Cammergefälle |
29 fl. 17 5/8 Xr. zum
Castenamt, excl. 7 fl. 15 Xr. jährl. Erbzins und Lehengeld
von der erkaufften Gemeinde. |
11 fl. 52 ½ Xr.
zum Castenamt, incl. 2 fl. 6 Xr. Erbzins von den erkaufften Oedschaften. |
Ausschuß |
1
Sous-Lieut.
1 Fähndrich
2 Corporale
2 Tambours
15 Gemeine |
9 Mann |
Frohnen |
Haben sonsten zum hiesigen
Schloß mit der Hand gefröhnt, anjezo entrichten sie
diese mit Geld, mit 262 fl. 24 Xr. zum Stiftamt. |
Thun die halbe Roßfrohn
gndst. Herrschafft und zahlen die hiesige Schloßfrohn zum
Stiftamt mit 25 fl. 59 Xr. |
Lehenleute |
nichts |
sind lehenbar |
Handwerker |
3
Becken
4 Metzger
3 Schmied
2 Büttner
2 Schreiner
6 Schuster
7 Schneider
3 Weber |
nichts |
Unterthanen |
51 |
11 |
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Kothigenbibersbach
liegt 1 Stunde von Thierstein und 1 Stunde von Arzberg |
Stemmas liegt
1 Stunde von Thierstein und ¼ Stunde von Thiersheim |
Territorium |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Jus Episcopale und Kirchen |
Ist nach Arzberg gepfarrt |
Nach Thiersheim gepfarrt |
Gemein-Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Vogthey |
nach Thierstein |
nach Thierstein |
Häuser |
10 Häuser incl.
1 Zapffen-schencke und 2 Söldengütlein; die Carlmühl |
14 Häuser, incl.
des Reiß-Guths uffm Grieß oder sog. Dürrlas und
die sog. Mittelmühl |
Jagden |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Kirchweyhen und dessen
Schutz |
eine an Michaeli |
1. Johanni & 2. Michaeli |
Zoll |
bisher nach Thiersheim,
nun aber hieher |
bisher nach Thiersheim,
nun aber hieher |
Steuerfuß |
481 ¼ fl. |
398 4/8 fl. |
Cammergefälle |
31 fl. 31 ½ Xr.
zum Castenamt, incl. 4 fl. 30 Xr. Erbzins von der erkaufften Gemeinde. |
13 fl. 48 Xr. zum Castenamt,
incl. 1 fl. 39 Xr. Erbzins vor die erkauffte Gemeinde. |
Ausschuß |
6 Mann, excl. der Mühle,
welche jährl. einen Beytrag an Tambour-Montur-Geldern zur
hiesigen Steuer-Einnahme entrichtet. |
3 Mann, excl. der Mühle,
womit des die Beschaffenheit gleich voriger hat. |
Frohnen |
wie bei Neuenreuth; 37
fl. 20 ½ Xr. zum Stiftamt. |
gleich vorigen, 20 fl.
10 Xr. zum Stiftamt |
Lehenleute |
sind lehenbar |
sind lehenbar |
Handwerker |
1 Schmied |
nichts |
Unterthanen |
19 |
14 |
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Wampen liegt 5/4
Stunden von Thierstein und ½ Stunde von Thiersheim. |
Wellerthaler Hammerwerck,
lieget eine Stunde von Thierstein an der Eger hinter der Waldung |
Territorium |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Jus Episcopale und Kirchen |
nach Redwitz gepfarrt |
nach Thierstein gepfarrt |
Gemein-Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Vogthey |
nach Thierstein |
haben ehehin die Niedervogteylichkeit
nach dem Privilegio exer-ciret, so aber med. Rescripto Camerale
cessiret |
Häuser |
14 Häuser incl.
1 Zapffenschencke und die sog. Putzen-mühl, dann excl. das
Hirtenhaus. |
2 Wohnhäuser und
5 andere, meist eingegangene Häuslein, 1 Hochofen, 1 Frischhütte
u. 1 Bochwerck; das übrige alles ist eingegangen. |
Jagden |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Kirchweyhen und dessen
Schutz |
1 Michaeli |
halten mit den Thiersteinern
und wurde niemalen ein Kirchweyhschutz exerciret. |
Zoll |
wie vorher |
Haben solchen ehehin
bald zu Selb, bald zu Hohenberg entrichtet, aniezo aber geschieht
es hier. |
Steuerfuß |
279 6/8 fl. |
geben keine Landschaftssteuer |
Cammergefälle |
11 fl. 15 ½ Xr.
zum Castenamt, 1 fl. 30 Xr. Erbzins von der erkaufften Gemeinde |
30 fl. zum Lehenhof |
Ausschuß |
8 Mann, excl. der Mühle
- diese wie vorige. |
nichts |
Frohnen |
gleich wie vorige |
nichts |
Lehenleute |
sind lehenbar |
nichts |
Handwerker |
nichts |
1 Zimmermann |
Unterthanen |
14 |
nichts |
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Hendelhammer liegt
1 Stunde von Thiersheim, so ungangbar und vor alters schon eingegan-gen. |
Oberkayserhammer.
¾ Stunden von Thierstein liegend |
Territorium |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Jus Episcopale und Kirchen |
nach Thierstein gepfarrt |
nach Thierstein gepfarrt |
Gemein-Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Vogthey |
nach Thierstein |
nach Thierstein |
Häuser |
3 Wohnhäuser incl.
dem Fischergüthlein, dann eine Mühle |
2 Wohnhäuser, 1
Mühl und 1 Wirthshaus. Nota: der Hammer ist nicht mehr gangbar. |
Jagden |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Kirchweyhen und dessen
Schutz |
1 Simon & Judea |
nichts |
Zoll |
nach Thierstein |
nach Thierstein |
Steuerfuß |
342 2/8 fl. |
331 ½ fl. |
Cammergefälle |
11 fl. 50 Xr. zum Castenamt
und 3 fl. 24 Xr. Reuthzins |
14
fl. 32 ¼ Xr. zum Castenamt;
7 fl. 51 ½ Xr. Reuthzins. |
Ausschuß |
nichts; geben aber jährl.
40 Xr. Tambour-Montur-Geld zur hiesi-gen Steuer-Einnahme. |
nichts; geben aber jährl.
40 Xr. Tambour-Montur-Geld zur hiesi-gen Steuer-Einnahme. |
Frohnen |
Roßfrohn |
Roßfrohn; 2 fl.
24 Xr. zum Stiftamt |
Lehenleute |
nichts |
nichts |
Handwerker |
nichts |
nichts |
Unterthanen |
4 |
2 |
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Hafendeckmühle
nächst Thierstein |
Neue Mühle,
¾ Stunden von Thierstein |
Territorium |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Jus Episcopale und Kirchen |
nach Thierstein gepfarrt |
nach Thierstein gepfarrt |
Gemein-Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Vogthey |
nach Thierstein |
nach Thierstein |
Häuser |
1 Haus, die Mühle |
1 Haus, die Mühle
und ein Nebenhäuslein |
Jagden |
Gnädigster Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
Kirchweyhen und dessen
Schutz |
mit Thierstein |
mit Thierstein |
Zoll |
in Thierstein |
in Thierstein |
Steuerfuß |
nichts |
6 ¼ fl. |
Cammergefälle |
9 fl. 30 Xr, zum Castenamt |
7 fl. 6 Xr. zum Castenamt,
1 fl. 23 Xr. zum Stiftamt u. 7 fl. 39 Xr. zur Reuthverwaltung |
Ausschuß |
40 Xr. Tambour-Montur-Geld |
40 Xr. Tambour-Montur-Geld |
Frohnen |
nichts |
nichts |
Lehenleute |
lehenbar |
sind lehenbar |
Handwerker |
1 Müller |
1 Müller |
Unterthanen |
1 |
1 |
Name des Ortes und Entfernung
zum Amtsort |
Hebanz liegt eine
halbe Meile von Thierstein gegen Marktleuthen, dz ganze Dorf ist
gnä-digster hohen Herrschaft, excl. 1 Hofes, so zum Hospital
nach Wunsiedel gehört. |
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Territorium |
Gnädigster Herrschaft |
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Jus Episcopale und Kirchen |
Nach Thierstein gepfarrt |
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Gemein-Herrschaft |
Gnädigster Herrschaft |
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Vogthey |
Nach Thierstein |
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Häuser |
16 Häuser incl.
des Hospital-Hofes und der Zapffenschencke, dann die Ruchen- und
Wendenmühle, wie auch 1 Hirthen-häuslein |
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Jagden |
Gnädigster Herrschaft |
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Kirchweyhen und dessen
Schutz |
1 Michaelis |
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Zoll |
nach Thierstein |
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Steuerfuß |
895 3/8 fl. |
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Cammergefälle |
25 fl. 3 ¼ Xr.
zum Castenamt, incl. 3 fl. 30 Xr. Erbzins von den erkaufften Gemeindstücken
und exclus. der Zehentlämmer und Gänse, wo von erstern
48 Xr. und von letzteren 15 Xr. bezahlt werden. |
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Ausschuß |
8 Mann exclus. der Wendenmühl
und Ruchenmühl, welche einen Tambour-Montur-Geldbeytrag zur
hiesigen Steuer-Einnahm entrichten. |
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Frohnen |
Thun zur Zeit die halbe
Roßfrohn, die hiesige Schloß-Frohn aber zahlen sie
zum Stiftamt mit 48 fl. 57 Xr. |
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Lehenleute |
Lehenbar |
|
Handwerker |
1 Schmied |
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Unterthanen |
18 inclusive der beeden
Mühlbesitzer. |
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Das Neue Hauß
liegt 1 Stunde von Thierstein, bestehet in einer Waldung von 9.483 Schritt
in der Circumference. In der Mitte ist uff einem Berg ein altes Schloß,so
in Kriegs-Zeiten mag demoliret worden seyn. Nechst daran liegen 5 Wohnhäuser
mit etwas Feldt undt Wießmath, welches alles den Herrn von Schirnding
zu Röthenbach zukommt und die Niedervoigtheylichkeit, gleich anderen
Ritter-Güthern, zu exerciren berechtigt ist. Ehedeßen waren
sie keine Flinten dahin zu tragen befugt. Seit deme aber sie sich unter
die Voigtländische Ritterschafft begeben, wollen sie die Niedere
Jagd und zwar ohne Hundt, behaupten, es haben aber hochfürstl.
gnädigste Herrschaft die Obere Juridsiction, Hohe- und Niedere
Jagd zu exerciren, nach deme die langwührigen Streittigkeiten beygelegt
und von dem verstorbenen Oberforst- und Jagd-Commissario Öchßler,
nebst einigen Deputierten vom Ober-Forst-Amt und deme H. von Schirnding,
in Richtigkeit gebracht wurden.
Actum Thierstein,
den 29. Mai 1752.
© by Harald Stark, Kulmbach 12/98
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